Prüfungsvorschriften für die Meisterprüfung
Für die Umsetzung eines geordneten und einheitlichen Meisterprüfungswesens im Handwerk gelten verschiedene rechtliche Grundlagen.
Die allgemeinen Grundsätze der Meisterprüfung, wie beispielsweise die Aufteilung der Meisterprüfung in vier selbstständige Teile, regelt die Handwerksordnung (§ 45ff HwO).
Folgende weitere (Ver-)Ordnungen regeln die Details für die Meisterprüfung:
Meisterprüfungsverfahrensverordnung
Zur Regelung des formellen Verfahrens:
- Zulassungsverfahren
- Prüfungsverfahren
- Bewertungsschlüssel
Meisterprüfungsordnung des jeweiligen Berufs
Zur Regelung der inhaltlichen Anforderungen:
- Meisterprüfungsberufsbild
- Berufsspezifische Prüfungsanforderungen in der Praxis und Theorie
Zur Regelung der Prüfungsanforderungen des betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen sowie des berufs- und arbeitspädagogischen Teils der Meisterprüfung