Prüfungsvorschriften für die Meisterprüfung

Für die Umsetzung eines geordneten und einheitlichen Meisterprüfungswesens im Handwerk gelten verschiedene rechtliche Grundlagen.

Die allgemeinen Grundsätze der Meisterprüfung, wie beispielsweise die Aufteilung der Meisterprüfung in vier selbstständige Teile, regelt die  Handwerksordnung (§ 45ff HwO).

Folgende weitere (Ver-)Ordnungen regeln die Details für die Meisterprüfung:

 Meisterprüfungsverfahrensverordnung

Zur Regelung des formellen Verfahrens:

  • Zulassungsverfahren
  • Prüfungsverfahren
  • Bewertungsschlüssel

 Meisterprüfungsordnung des jeweiligen Berufs

Zur Regelung der inhaltlichen Anforderungen:

  • Meisterprüfungsberufsbild
  • Berufsspezifische Prüfungsanforderungen in der Praxis und Theorie

 Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung - AMVO)

Zur Regelung der Prüfungsanforderungen des betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen sowie des berufs- und arbeitspädagogischen Teils der Meisterprüfung