Kreishandwerkerschaften
Sie bilden die Handwerksorganisation in den Landkreisen Unterfrankens und vertreten die Interessen des Handwerks - die Kreishandwerkerschaften. Sie werden aus den Handwerksinnungen der jeweiligen Landkreise gebildet und sind berufsübergreifende Zusammenschlüsse.
In der Handwerksordnung sind die Aufgaben von Kreishandwerkerschaften definiert. Dazu zählen unter anderem die Interessensvertretung für das Handwerk und für die Handwerksinnungen des jeweiligen Landkreises sowie die Schaffung und Unterstützung von Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen.
Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der rechtlichen Aufsicht der Handwerkskammer. An der Spitze der Kreishandwerkerschaft steht der von den Vertretern der Innungen gewählte Kreishandwerksmeister.
Die Aufgaben der Kreishandwerkerschaften sind rechtlich geregelt. Die Rechtsgrundlage ist in der Handwerksordnung definiert.
Zum Gesetzestext der Handwerksordnung zu Kreishandwerkerschaften
Eine Kreishandwerksmeisterin erzählt ...
Ulrike Lochner-Erhard, Kreishandwerksmeisterin im Landkreis Bad Kissingen
"Seit Frühjahr 2018 bin ich Kreishandwerksmeisterin im Landkreis Bad Kissingen. Als Geschäftsführerin eines Innungs- und Ausbildungsbetriebs in 7. Generation war für mich schon immer klar, dass ich das Engagement weiterführen möchte. Vor allem das Thema Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsförderung liegt mir sehr am Herzen. Nach der Übernahme des Amtes als stellvertretende Obermeisterin in der Innung wurde ich zur stellvertretenden Kreishandwerksmeisterin gewählt und nun zur Kreishandwerksmeisterin. Ich finde es wichtig, dass wir als Kreishandwerkerschaft die Vertretung des Handwerks nach außen in der Region übernehmen. Wir müssen das Handwerk präsentieren, im Gespräch bleiben und bringen uns politisch ein. Das ist eine tolle Aufgabe, die ich gerne begleite. Nur so können wir etwas bewegen, fürs Handwerk und für unsere Betriebe."
Die Kreishandwerkerschaften sind ...
Politisch aktiv für die Betriebe der Region
Auf kommunalpolitischer Ebene vertreten die Kreishandwerkerschaften das Handwerk und die Interessen der Betriebe als Produzenten, Dienstleister und Arbeitgeber. Dabei geht es darum, für das Handwerk heute schon die Entwicklungen von morgen und die Weichenstellungen der Politik mitzubegleiten.
Vertreter in der regionalen Öffentlichkeit
Vertreter der Kreishandwerkerschaft sind in ihrem Landkreis präsent - bei öffentlichen Veranstaltungen, im Kontakt mit Behörden, Ämtern und Einrichtungen, um die Interessen des Handwerks in der Gesellschaft einzubringen und dafür einzutreten. Auch die Werbung für das Handwerk bei Veranstaltungen in der Region, die Organisation von Berufsinformationstagen und Kontakte zu den Medien vor Ort liegen teilweise in der Hand der Kreishandwerkerschaften.
In vielerlei Hinsicht engagiert
Kreishandwerkerschaften haben einen großen Spielraum, ihre Interessensvertretung vor Ort umzusetzen. Dieser Spielraum wird je nach Region unterschiedlich genutzt. So können Kreishandwerkerschaften beispielsweise für Betriebe vor Ort Beratungen anbieten, gehen Meldungen zur Schwarzarbeit nach, übernehmen die Freisprechung frisch gebackener Handwerksgesellen, sind teilweise die geschäftsführenden Stellen der Innungen, organisieren Speed-Datings mit potenziellen neuen Auszubildenen und und und.
Darüber hinaus ist auch der Gemeinschaftsgedanke ein wichtiger Erfolgsfaktor der Kreishandwerkerschaften. Der Gedankenaustausch und geschäftliche Gespräche werden oftmals im Rahmen von ungezwungenen Treffen wie Betriebsbesichtigungen, Ausflügen oder Stammtischen gepflegt.
Neuigkeiten aus den unterfränkischen Kreishandwerkerschaften und Handwerksinnungen
Funktionen innerhalb der Kreishandwerkerschaft
Mitgliederversammlung
- besteht aus Vertretern der Handwerksinnungen
- wählt aus ihren Mitgliedern einen Vorstand sowie Vorsitzenden/Kreishandwerksmeister und Ausschüsse
- fasst Beschlüsse zu den die Kreishandwerkerschaft betreffenden Angelegenheiten, z. B. Vertragsabschlüsse
Kreishandwerksmeister (und Stellvertreter)
- ist der Vorsitzende der Keishandwerkerschaft
Weitere Funktion
- Schriftführer, der die Aufgabe übernimmt Protokolle zu den Sitzungen zu verfassen
Vorstand
- besteht mindestens aus dem Kreishandwerksmeister und seinem Stellvertreter sowie einem weiteren gewählten Mitglied
- ein Vorstandsmitglied übernimmt die Augaben des Kassenführers
Ausschüsse
- die Kreishandwerkerschaft kann für einzelne Angelegenheiten besondere Ausschüsse bilden
- Rechnungsprüfungsausschuss (2 Mitglieder), die die Jahresrechnung überprüfen und der Mitgliederversammlung berichten
Interner Bereich für Kreishandwerkerschaften
Die Handwerkskammer stellt Kreishandwerkerschaften im internen Bereich spezielle Informationen für die Ehrenamtsarbeit bereit. Neben politisch aktuellen Stellungnahmen des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) sowie des Bayerischen Handwerkstags (BHT) sind dort Mustervorlagen für die Geschäftsorganisation der Kreishandwerkerschaft sowie Anregungen für die allgemeine Ehrenamtsarbeit, Materialien für die Gestaltung von Veranstaltungen und weitere Informationen zu finden.