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Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Zum 29. Februar 2024 wird diese Ausfüllhilfe sv.net endgültig abgeschaltet. Der elektronische Datenaustausch ist ab dem 1. März 2024 ausschließlich nur noch über das neue SV-Meldeportal möglich. 

Wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks mitteilt, sind aktuell noch nicht alle potenziellen Nutzer beim neuen SV-Meldeportal registriert. Betriebe, die dies betrifft, sollten die Registrierung daher schnellstmöglich nachholen. Aufgrund von Kapazitätsengpässen kann es bei der Bearbeitung von Anträgen dennoch zu Rückständen kommen, sollten alle potenziellen Nutzer kurzfristig vor Abschaltung eine Registrierung beim SV-Meldeportal beantragen. In diesem Zusammenhang wird es dann ab 1. März 2024 möglicherweise zu Schwierigkeiten kommen, da insbesondere Beitragsnachweise, Sofortmeldungen und Anträge auf A1-Bescheinigungen von den noch nicht abschließend bearbeiteten bzw. registrierten Arbeitgebern abgegeben werden können.