Allgemein-theoretischer Meistervorbereitungslehrgang Teil III + IV Vollzeit

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 3.035,00 €

Prüfung: 330,00 €

förderfähig

Unterricht

26.05.2025 - 01.08.2025

Montag mit Freitag 08:00 bis max. 16:30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 355 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Galgenleite 3

97424 Schweinfurt

1. OG - Unterrichtsraum III

Kontakt

Anne Steinfelder

Tel. +49 9721 478-4189

a.steinfelder--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 3517983-0

Ziel

Mit den erfolgreich abgelegten Prüfungen in allen vier Teilen der Meisterprüfung erhalten Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis und schaffen sich somit ein Fundament für eine erfolgreiche Zukunft als Selbstständiger oder als Führungskraft.

Ihr Nutzen:
Mit fundierten betriebswirtschaftlichem Wissen machen Sie sich fit für eine Existenzgründung. Sie verfügen über das optimale fachliche, rechtliche und pädagogische Know-how um Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden. Der Meister eröffnet weitere Fortbildungschancen bis hin zum Studium. Sie können zwischen verschiedenen Kursorten, Terminen und Lernformen wählen.

Zielgruppe

Gesellen, die mit der Meisterqualifikation den Weg der beruflichen Qualifikation fortführen und sich dadurch neue Aufgabenfelder erschließen möchten.

Information

Die Teile III & IV können auch einzeln besucht werden!

Termine:

Teil III: 26.05.2025 - 11.07.2025
Teil IV: 14.07.2025 - 01.08.2025

Schriftliche Prüfung Teil III Samstag, 12.07.2025
Schriftliche Prüfung Teil IV Samstag, 02.08.2025
Praktische Prüfung Teil IV Montag 04.08.2025 und Dienstag 05.08.2025, pro TN 30 min.

Kursgebühr Teil III: 2.055,00 EUR + Lernmittel 70,00 EUR
Kursgebühr Teil IV: 980,00 EUR + Lernmittel 55,00 EUR

Prüfungsgebühr Teil III: 165,00 EUR
Prüfungsgebühr Teil IV: 165,00 EUR


Um frühzeitige Buchung wird gebeten, da die Anzahl der Kursplätze begrenzt ist!

W i c h t i g: Verbindlich wird Ihre Anmeldung erst, nachdem wir die unterschriebenen Original - Anmeldeformulare und eine Kopie Ihres Gesellenprüfungszeugnisses vorliegen haben! Nach erfolgreicher Zulassung erhalten Sie eine Kursplatzbestätigung. Ca. acht Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgt die Einladung mit allen näheren Informationen.

Wichtiger Hinweis:
Da die Planung mehrere Jahre im voraus erfolgt, können Preisänderungen bei den Kurs und / oder Prüfungsgebühren auftreten. Wir bitten Sie daher, die aktuellen Preise sicherheitshalber telefonisch zu erfragen.

Arbeitsmaterial

Der genaue Unterrichtsplan und die von uns gestellten Lernmittel werden Ihnen bei der Kurseröffnung ausgehändigt, so dass es genügt, wenn Sie Schreibzeug und einen Taschenrechner mitbringen.

Voraussetzungen

Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.

Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Kursleiter

Anne Steinfelder

Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung möglich (Meister-BAföG). Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

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